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Sicher in die Badeferien – Folge 2

Heute setzen wir unseren Blog zum Thema „Sicher in die Badeferien“ fort und erläutern Euch die Flaggensignale, die Rettungsschwimmer inzwischen weltweit einheitlich an den Badestränden verwenden.

Seit 2003 verwendet die DLRG die ISO-Norm 20712, die von den verschiedenen Wasserrettungsorganisationen und auch maßgeblich der DLRG mitentwickelt wurde. Und natürlich nutzt auch die DLRG Pfungstadt diese Beflaggung als Grundsatzregelung für die in Eigenbetrieb geführte Wasserrettungsstation am Eicher See.

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Da die Beflaggung an unserer Station nicht von allen Stellen im See aus einzusehen ist, veröffentlichen wir den Status regelmäßig in der DLRG Info App bzw. über unsere eigene Webseite und die Webseite des DLRG-Bundesverbandes.

Das Wichtigste ist die Hauptbeflaggung an den Wasserrettungsstationen und -Türmen. Die Beflaggung dort zeigt an, ob die Station einsatzbereit bzw. besetzt ist. Nur die DLRG-Fahne alleine zeigt dies nicht an, denn sie wird z.B. auch für Veranstaltungen, Feste oder an DLRG-Unterkünften verwendet. Daher achtet auf die weithin sichtbare Rot-Gelbe Flagge, die üblicherweise unterhalb der Organisations-Flagge hängt. Weht diese, so wie auf unserem Foto vom Eicher See, ist die Station oder der Turm besetzt.

Damit wisst Ihr nicht nur, dass der Strandbereich bewacht wird, sondern könnt Euch bei Fragen und Problemen auch dorthin wenden. Die Rettungsschwimmer geben Euch gerne Auskünfte.

Wird zusätzlich eine gelbe Flagge unterhalb der Rot-Gelben Kennzeichnung für eine besetzte Station gehisst, ist Vorsicht geboten. Dann ist Schwimmen nur für geübte Schwimmer erlaubt. Diese Flagge wird z.B. bei stärkerem Wind, Strömungen oder Wirbeln im Wasser o.ä. gehisst.

Weht nur noch eine rote Flagge alleine, herrscht absolutes Badeverbot. Diese Beflaggung wird immer dann gesetzt, wenn das Baden oder Schwimmen selbst für geübte Schwimmer lebensgefährlich ist, z.B. bei Gewitter, Sturm, extremer Strömung o.ä.

Insbesondere am Meer wird tw. noch ein Windsack verwendet, um ablandigen Wind anzuzeigen. Dann ist die Nutzung von aufblasbaren Badehilfen/-Spielzeug verboten. Denn z.B. mit einer Luftmatratze kann man hier schnell sehr weit aufs mehr hinaustreiben.

Weiterhin sind auch an den Küsten häufig noch die Badezonen oder Zonen für anderen Wassersportler mit kleineren Flaggen markiert. Das alles findet Ihr auch nochmal hier in der Übersicht auf dem Schaubild der DLRG, dass häufig auch an vielen Stränden aushängt.

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